Allgemeine Geschäftsbedingungen der APT GMBH

I. Geltung der Bedingungen:

1.1 Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.2 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

II. Angebot und Preise:

2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich.

2.2 Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Pros­pekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-,Konstruktions- und Material­änder­ungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne daß hieraus Rechte gegen uns her­ge­leitet werden können.

2.3 Alle Preise verstehen sich ab Hürth-Gleuel zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

III. Liefer- und Leistungszeit:

3.1 Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

3.2 Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstanlieferung, Teillieferungen sind zulässig.

3.3 Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Material­be­schaff­ungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen etc. auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

3.4 Wir kommen erst dann in Verzug, wenn uns der Käufer schriftlich eine Nachfrist von mindestens zwei Monaten gesetzt hat. Der Käufer ist im Falle des Verzuges berechtigt, nach einer Mahnung mit Nachfristsetzung von 4 Wochen vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle des Verzuges kann der Käufer stattdessen nach seiner Wahl eine Verzugsentschädigung in Höhe von 1,5 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 15% des Rechnungswertes der vom Vertrag betroffenen Lieferungen und Leistungen geltend machen. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jedweder Art, sind ausgeschlossen.

IV. Versand und Gefahrenübergang:

4.1 Der Versand erfolgt nach unserer Wahl auf Gefahr des Käufers. Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Käufers.

4.2 Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager- bei Direktversand den deutschen Einfuhrhafen - verlassen hat.

4.3 Wird der Versand ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft an den Käufer auf diesen über.

V. Gewährleistung und Haftung:

5.1 Wir gewährleisten, daß unsere Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind; die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs (Ziff. 4 ) . Dem Käufer ist bekannt, daß wir unsere Ware zum Teil von Lieferanten beziehen und Gewährleistungsrechte mit der Aussicht auf Erfolg u.a. nur geltend machen können, wenn auch wir die Mängelrüge unverzüglich erheben.

5.2 Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Orginalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung. Das gleiche gilt, wenn die Mängel aufgrund von vom Käufer zu vertretenden äußeren Einwirkungen oder Einflüssen auftreten.

5.3 Der Käufer hat uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Produktes schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

5.4 Im Falle einer Mitteilung des Käufers, daß die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, können wir nach unserer Wahl verlangen, daß

a) das schadhafte Teil bzw. Gerät mit vorausbezahlter Fracht zur Reparatur und anschließender Rücksendung an uns geschickt wird;

b) der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät bereithält und ein Servicetechniker zum Käufer geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen.

Falls der Käufer verlangt, daß Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, können wir diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fallende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu unseren Standardsätzen zu bezahlen sind.

5.5 Über die Nachbesserung hinausgehende Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere Wandlung und Minderung unabhängig von einem Fehlschlagen der Nachbesserung sowie Kündigung und Schadensersatz irgendwelcher Art insbesondere für Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Wir haften insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstige mittelbare und Folgeschäden sowie für aufgezeichnete Daten. Der Haftungsausschluß gilt weiter für Schadensersatzansprüche des Käufers aus Verschulden bei Vertragsabschluß, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten aus positiver Vertragsverletzung, insbesondere für Mangelfolgeschäden, aus unerlaubter Handlung und aus sonstigen Rechtsgründen. Die Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten jedoch nicht für Schäden, die durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Unberührt bleibt auch die Haftung für zugesicherte Eigenschaften. Der Schadensersatz darf jedoch den entstandenen Verlust und entgangenen Gewinn nicht übersteigen, den wir bei Vertragsabschluß unter Berücksichtigung der Umstände, die wir gekannt haben oder hätten kennen müssen, als mögliche Folge der Vertragsverletzung hätten voraussehen müssen. Gelingt es uns nicht, einen Fehler innerhalb angemessener Frist zu beseitigen, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Preises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Fehler nicht erheblich ist.

5.6 Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Käufer seinerseits seine Vertragsverpflichtungen erfüllt hat.

5.7 Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

VI. Eigentumsvorbehalt:

6.1 Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller uns zustehenden und noch entstehenden Forderungen gleich aus welchem Rechtsgrunde vor.

6.2 Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser ( Mit- ) Eigentum durch Verbindung , so wird bereits jetzt vereinbart, daß das ( Mit- ) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig auf uns übergeht. Der Käufer verwahrt unser ( Mit- ) Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns ( Mit- ) Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.

6.3 Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrunde bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Käufer in stets widerruflicher Weise, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf unsere Aufforderung hin wird der Käufer die Abtretung offenlegen und jedem die erforderlichen Aus­künfte und Unterlagen geben.

6.4 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung, wird der Käufer auf unser Eigentum hingewiesen und uns unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer.

6.5 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung des Herausgabeanspruchs des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt ( soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet ) kein Rücktritt vom Vertrag.

VII. Zahlung:

7.1 Soweit nicht anders vereinbart ist, sind unsere Rechnungen 30 Tage nach Rechnungs­erstellungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen wird ein Skonto von 2 % gewährt. Rechnungen für Service sind sofort und ohne Abzug fällig.

7.2 Wir sind berechtigt, trotz anders lautenden Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

7.3 Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab, Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.

7.4 Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden uns andere Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherungsleistungen zu verlangen.

7.5 Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich zustimmen oder die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.

VIII. Schutzrecht:

8.1 Der Käufer wird uns unverzüglich und schriftlich unterrichten, falls er auf Verletzung von gewerblichen Schutzrechten durch ein von uns geliefertes Produkt hingewiesen wird. Wir sind berechtigt, den Käufer gegen Ansprüche auf eigene Kosten zu vertreten, soweit diese auf die unmittelbare Verletzung durch ein von uns geliefertes Produkt gestützt sind. Sodann werden wir dem Käufer grundsätzlich das Recht zur Benutzung des Produktes verschaffen. Falls uns dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen nicht möglich ist, werden wir nach eigener Wahl dieses Produkt derart abändern oder ersetzen, daß das Schutzrecht nicht verletzt wird oder das Produkt zurücknehmen und den Aufpreis abzüglich eines Betrages für gewährte Nutzungsmöglichkeit erstatten.

8.2 Der Käufer wird uns gegenüber allen Ansprüchen des Inhabers derartiger Rechte verteidigen bzw. freistellen, welche gegen uns dadurch entstehen, daß wir Instruktionen des Käufers befolgt haben oder der Käufer das Produkt ändert oder in ein System integriert. Im übrigen gilt hinsichtlich der Haftung Ziff. 5 entsprechend.

8.3 Von uns zur Verfügung gestellte Programme und dazugehörige Dokumentationen sind nur für den eigenen Gebrauch des Käufers im Rahmen einer einfachen, nicht übertragbaren Lizenz bestimmt. Der Käufer darf diese Programme und Dokumentationen ohne unsere schriftliche Einwilligung Dritten nicht zugänglich machen, auch nicht bei Weiterveräußerung unserer Hardware. Kopien dürfen lediglich für Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden. Sofern Originale einen auf Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist diese vom Kunden auch auf Kopien anzubringen.

IX. Exportvorbehalt:

Der Export unserer Waren in NICHT-EG-Länder bedarf unserer schriftlichen Einwilligung, unabhängig davon, daß der Verkäufer für das Einholen jeglicher behördlicher Ein- und Ausfuhrgenehmigungen selbst zu sorgen hat.

X. Erfüllungsort und Gerichtsstand:

10.1 Erfüllungsort ist Hürth-Gleuel.

10.2 Gerichtsstand für das gerichtliche Mahnverfahren ist das für Hürth zuständige Gericht, soweit Gerichtsstandsvereinbahrung zulässig ist. Im Verkehr mit Kunden im Sinne des § 24 Abs. 1 AGBG ( Kaufleute ) ist der Gerichtsstand ausschließlich Köln. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen.

10.3 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Recht der Bundes­republik Deutschland ist insbesondere auch für die Inhaltskontrolle der vereinbarten Geschäfts­be­dingungen und somit auch für die Haftungsbeschränkung bei Lieferung in das europäische Ausland maßgeblich. Die Anwendungen von EG-Normen ist - soweit zulässig - ausdrücklich ausgeschlossen.

XI. Salvatorische Klausel:

Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt und die nichtigen, unwirksamen oder anfechtbaren Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, daß der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Das gilt auch für eventuell ergänzungsbedürftige Lücken.

(September 1994 )